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Burg Bodenstein > Freizeitpark „Am Bornberg“

Familienspielplatz am Bornberg

Unbegrenzter Spielspaß für Jung und Alt

Für unbegrenzten Spielspaß an der frischen Luft steht unsere Freizeitparkanlage für Jung und Alt zur Verfügung. Hier kann sich nach Herzenslust ausgetobt werden.

Folgende Spiel- und Sportarten sind möglich:

  • Fußball
  • Fußballtorwand
  • Basketball
  • Seilbahn
  • Kletterturmanlage für Kinder
  • Balancebalken
  • Sandkasten

Zusätzlich verfügt das Gelände über einen gemütlichen Grillpavillon. Grillgeschirr, Grillbesteck und Grillgut sind bitte selbst mitzubringen. Grillkohle kann in der Burg gerne käuflich erworben werden. Eine Grilldauer ist bis maximal 22:00 Uhr möglich.

Hausgäste der Burg Bodenstein können die Anlage frei nutzen. Aber auch für externe Gäste besteht die Möglichkeit der Nutzung der Anlage. Für Veranstaltungen mit Nutzung der Grillstätte im Rahmen von Familien- und Gruppenfeiern wird eine Grundgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl erhoben. Diese Veranstaltungen sind in der Burg meldepflichtig. Die Grundgebühr für Platznutzung (inkl. Spielgeräte, Grillstelle und Toilettennutzung) beträgt für externe Gruppen bis 25 Personen 25,00 €, ab 25 Personen 25,00 € zuzüglich 1,00 € für jede weitere Person.

Die Schlüssel für den Freizeitpark und Toiletten sind gegen Unterschrift an der Rezeption der Burg Bodenstein zu erhalten und auch dort wieder abzugeben. Bei Schlüsselverlust werden 20,00 € in Rechnung gestellt.


Verhaltensweisen auf dem Gelände des Familienspielplatzes am Bornberg:

  • Das Betreten des Geländes und Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
  • Den Anordnungen eines Burgmitarbeiters ist Folge zu leisten.
  • Die Aufsichtspflicht gegenüber einem Minderjährigen obliegt immer den Personensorgeberechtigten.
  • Alle Spiel- und Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die gesamte Anlage. Für mutwillige Beschädigungen wird Regress erhoben.
  • Auf dem gesamten Gelände besteht generelles Hundeverbot (Mülltüten für Hundekot befinden sich vor dem Gelände).
  • Auf den Sportflächen besteht generelles Rauchverbot.
  • Offenes Feuer (z. B. Lagerfeuer oder Pyrotechnik) ist grundsätzlich verboten.
  • Die Nutzung von Fahrzeugen aller Art, einschließlich von Fahrrädern, Inliner, Skate-, Snake-, Long-, Kickboards oder Rollschuhen sind verboten.
  • Die Sportfläche mit dem Kunstrasen darf nur mit sauberen Turnschuhen (keine Schuhe mit Stollen) betreten werden.
  • Der Müll ist in die dafür vorgesehen Behältern zu entsorgen.
  • Während der Mäh- und Gartenarbeiten ist besondere Vorsicht geboten.
  • Während Bau- und Instandsetzungsarbeiten stattfinden, kann der Freizeitpark nicht genutzt werden.
  • Es ist gestattet, dass die Anlage auch als Spielplatz für Familien der umliegenden Orte von 8:00 bis 18:00 Uhr täglich genutzt werden kann.
  • Sollte das Tor verschlossen sein, dann melden Sie sich bitte an der Rezeption in der Burg oder unter der Telefonnummer 036074/970.