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Burg Bodenstein > Freizeitpark „Am Bornberg“

Familienspielplatz am Bornberg

Unbegrenzter Spielspaß für Jung und Alt

Für unbegrenzten Spielspaß an der frischen Luft steht unsere Freizeitparkanlage für Jung und Alt zur Verfügung. Hier kann sich nach Herzenslust ausgetobt werden.

Folgende Spiel- und Sportarten sind möglich:

  • Fußball
  • Fußballtorwand
  • Basketball
  • Seilbahn
  • Kletterturmanlage für Kinder
  • Balancebalken
  • Sandkasten

Zusätzlich verfügt das Gelände über einen gemütlichen Grillpavillon. Grillgeschirr, Grillbesteck und Grillgut sind bitte selbst mitzubringen. Grillkohle kann in der Burg gerne käuflich erworben werden. Eine Grilldauer ist bis maximal 22.00 Uhr möglich.

Hausgäste der Burg Bodenstein können die Anlage frei nutzen.

Aber auch für externe Gäste besteht die Möglichkeit der Nutzung der Anlage.

Kosten für externe Gruppen:

  • mind. 50,00 € zzgl. jede weitere Person 1,00 € ( bei mehr als 50 Gästen)
  • Küchennutzung nach Absprache: ab 50,00 € inkl. Geschirr & Endreinigung
  • Gern können wir Ihnen Getränke in Kommission zur Verfügung stellen. Es liegt eine Liste aus und die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch.
  • Die Rechnungslegung erfolgt für die gesamte Gruppe (keine Einzelrechnung). Bei einer Gruppenveranstaltung ist der Gruppenleiter für die Organisation vor Ort zuständig.

Informationen & Verhaltensregeln:

Der Familienspielplatz „Am Bornberg“ gehört zur Burg Bodenstein – Familienbildungs- und Erholungsstätte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Den Schlüssel für die Anlage und Toiletten erhalten Sie an der Rezeption der Burg Bodenstein. Die Rückgabe erfolgt nach vorheriger Vereinbarung. Bei Schlüsselverlust werden 20,00 € in Rechnung gestellt.

  • Grillgeschirr, Grillbesteck und Grillgut sind selbst mitzubringen.
  • Das Betreten des Geländes und Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
  • Die Aufsichtspflicht gegenüber einem Minderjährigen obliegt immer den Personensorgeberechtigten.
  • Der gesamte Familienspielplatz incl. Aller Spiel- und Sportgeräte ist gepflegt zu behandeln. Für mutwillige Beschädigung wird Regress erhoben.
  • Auf den Sportflächen besteht ein generelles Rauchverbot.
  • Offenes Feuer (z.B. Lagerfeuer oder Pyrotechnik) außerhalb der Grillstätte ist grundsätzlich verboten
  • Die Nutzung von Fahrzeugen aller Art, einschließlich von Fahrrädern, Inliner, Skate-, Snake-, Long-, Kickboards oder Rollschuhen sind verboten.
  • Die Sportfläche mit dem Kunstrasen darf nur mit sauberen Turnschuhen (keine Schuhe mit Stollen) betreten werden.
  • Der Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Während der Mäh- und Gartenarbeiten ist besondere Vorsicht geboten.